Allgemeine Auftrags- und Geschäftsbedingungen

Full-Service-Agentur www.e-ventteam.de · Katharina Quast & Stephanie Kroß
Stand: Februar 2019

§ 1 Allgemeines

Stephanie Kroß und Katharina Quast (im Folgenden genannt „e-ventteam“) betreiben unter der Webseite www.e-ventteam.de das Angebot einer Full-Service-Agentur für Veranstaltungen und Incentive-Reisen jeder Art (Betreuung, Konzeption, Organisation, Planung, Durchführung und Steuerung von Veranstaltungen, Einkauf und Vermittlung von Leistungen Dritter, Location-Suche, Location-Reservierung, Einladungs-Aktivitäten, Teilnehmer- und Presse-Betreuung, etc.) und tritt darüber hinaus als Vermittler einzelner Leistungen auf. Beide Vertragspartner agieren auf eigene Rechnung.

Für sämtliche Leistungen von e-ventteam an ihre Kunden sowie für alle vertraglichen und vertragsähnlichen Beziehungen zwischen e-ventteam und ihren Kunden gelten ausschließlich diese „Allgemeinen Auftrags- und Geschäftsbedingungen“. Von diesen abweichende oder diese ergänzenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Entgegenstehende Geschäftsbedingungen sind nur dann wirksam, wenn sie von e-ventteam ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

§ 2 Auftragsinhalt

Der Vertrag zwischen e-ventteam und dem Kunden kommt zustande, sobald das Auftragsangebot des Kunden von e-ventteam angenommen wurde, wobei beide Erklärungen jeweils schriftlich, mündlich, telefonisch, per Telefax oder per E-Mail erfolgen können.

Umfang der vertraglichen Leistungen und der Vergütung ergeben sich, sofern eine Leistung schriftlich (auch per Telefax oder E-mail) angeboten oder angenommen wurde, aus dem Leistungsangebot von e-ventteam. Bei mündlichem Vertragsabschluss wird e-ventteam auf Verlangen des Kunden ein Gesprächsprotokoll erstellen, dessen Inhalt als verbindlich anzusehen ist, soweit der Kunde nicht unverzüglich nach Zugang dieses Protokolls widerspricht. Verzichtet der Kunde auf die Erstellung eines solchen Gesprächsprotokolls, gelten die erbrachten Leistungen von e-ventteam im Zweifel als die mündlich vereinbarten Leistungen.

Die Angebote von e-ventteam sind freibleibend, Kostenvoranschläge sind unverbindlich.

Die vertragliche Pflicht von e-ventteam besteht in der ordnungsgemäßen Durchführung der geplanten Veranstaltung und/oder der Vermittlung der gebuchten Leistungen. Die Erbringung der gebuchten Leistungen als solche ist nicht Bestandteil der Pflichten von e-ventteam.

Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt e-ventteam dem Kunden unverzüglich mit. Soweit durch die Veränderungen der vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht – aufgrund dieser Abweichungen – dem Kunden kein Kündigungsrecht zu. e-ventteam ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Kunden Teile des Veranstaltungsablaufes in Abweichung von der Leistungsbeschreibung zu verändern.

Auftragsänderungen durch den Kunden können mündlich, telefonisch, schriftlich, per Telefax oder per E-mail erklärt werden. Da dies zu zusätzlichen Kosten führen kann, gelten sie erst dann als vereinbart, wenn e-ventteam diese Änderungen mündlich, telefonisch, schriftlich, per Telefax oder per Email bestätigt hat. Die Regelungen dieses Paragraphen über Leistungsumfang und Vergütung gelten für Vertragsänderungen entsprechend. 

§ 3 Verträge mit Dritten

Soweit e-ventteam Verträge zur Durchführung einer Veranstaltung mit Dritten als Leistungsträger schließt (insbesondere Anmietung von Räumen, Verträge mit Hotel -und/oder Gastronomiebetrieben, mit Transport- oder Beförderungsunternehmen sowie Verträge mit Künstlern oder  anderen Dienstleistern, etc.), erfolgt ein solcher Vertragsabschluss, sofern nichts anderes vereinbart ist, im Namen und im Auftrag des Kunden. Für den Abschluss oder die Vermittlung solcher Verträge kann e-ventteam eigene Provisionsvereinbarungen mit den Dritten treffen.

Die Informationen und Angaben über vermittelte Leistungen beruhen ausschließlich auf den Angaben der verantwortlichen Leistungsträger. Sie stellen keine eigene Garantie oder garantieähnliche Zusicherung von e-ventteam gegenüber dem Kunden dar. e-ventteam übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen und Angaben der verantwortlichen Leistungsträger.

Im Falle von Umbuchung und Stornierung vermittelter Leistungen bleibt e-ventteam der Anspruch auf Ersatz für entstandene Aufwendungen, für entgangene Vermittlungsentgelte oder Provisionen und eine Kostenpauschale vollständig erhalten.

Für die von e-ventteam vermittelten Leistungen gelten neben diesen Geschäftsbedingungen gegebenenfalls weitere Bestimmungen der Leistungsträger, insbesondere für Stornierung oder Änderung eines Auftrages.

§ 4 Eigentumsrecht/ Urheberschutz

Sämtliche Inhalte, Leistungen, Unterlagen, Werbemittel und sonstige Produkte, die dem Kunden im Rahmen der Auftragserfüllung überlassen oder von e-ventteam geschaffen werden (Ideen, Konzepte für Veranstaltungen etc.), auch einzelne Teile daraus, bleiben bzw. werden mit ihrer Entstehung Eigentum von e-ventteam. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Leistungen oder Teile hiervon – in welcher Form auch immer – zu nutzen. Dies gilt auch für Präsentationen von e-ventteam ohne anschließende Auftragsvergabe.

Der Kunde erwirbt durch Zahlung eines Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit e-ventteam darf der Kunde die Leistungen nur selbst und nur für die Dauer des Vertrages nutzen.

§ 5 Haftung

e-ventteam verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung und sorgfältigen Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und ihrer Erfüllungs- oder Verpflichtungs-gehilfen nach den Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns.

Alle zwischen e-ventteam und dem Kunden nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch e-ventteam, durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungs- oder Verpflichtungsgehilfen.

Eine Haftung ist ausgeschlossen, wenn Schäden versicherbar sind und typischer Weise versichert werden. e-ventteam weist den Kunden ausdrücklich auf die Möglichkeit des Abschlusses einer Veranstalterhaft-pflichtversicherung hin.

Soweit e-ventteam im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung Schadenersatz-ansprüche gegen Dritte zustehen, tritt e-ventteam derartige Ersatzansprüche auch an den Kunden ab, sofern dieser die Abtretung derartiger künftiger Ansprüche annimmt. In einem solchen Fall stehen dem Kunden gegen e-ventteam keine weiteren Ansprüche zu. Der Kunde ist berechtigt, derartige Ansprüche auf eigene Kosten durchzusetzen.

Der Kunde hat Reklamationen unverzüglich schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Ein Schadenersatzanspruch gegen e-ventteam ist der Höhe nach, gleich aus welchem Rechtsgrunde, auf das vereinbarte Honorar beschränkt.

Ein Anspruch des Kunden auf Reduzierung des Honorars oder ähnliche Forderungen aufgrund von qualitativen Einwänden gegen die Leistungen Dritter bestehen nicht. Die Sicherstellung einer bestimmten Veranstal-tungs-Qualität ist keine Vertragspflicht von e-ventteam, auch nicht als Nebenpflicht.

Weder bei vermittelten, noch bei eingekauften Leistungen haftet e-ventteam für die Leistungserbringung durch fremde Leistungsträger oder Beförderungsunter-nehmen, sondern lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung und für die ordnungsgemäße Weitergabe der Informationen und Angaben des Leistungs-trägers an den Kunden bzw. Teilnehmer.

§ 6 Zahlungen

Die Preise von e-ventteam sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, Netto-Pauschalpreise.

Rechnungen von e-ventteam sind ab Rechnungsdatum sofort und ohne Abzug und zuzüglich jeweils geltender Umsatzsteuer fällig. Die Annahme von Schecks und Wechsel behält sich e-ventteam vor.

Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basis-Zinsatz als vereinbart.

e-ventteam behält sich das Recht vor, auch während eines Auftrages Voraus- oder Abschlagszahlungen bis zu 100 % zu verlangen.

Der Kunde verzichtet auf eine Rechenschaftslegung während oder nach Abschluss des Auftrages sowie auf eine beleghafte Abrechnung der Aufwendungen und Ausgaben (mittels Stundennachweise, Vorlage von Rechnungsbelegen oder Quittungen, etc.).

Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

§ 7 Kündigung

Die vertragliche Mindestlaufzeit und das Recht zur ordentlichen Kündigung ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag.

Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund, sowie aus anderen gesetzlich bestimmten Gründen bleibt hiervon für beide Seiten unberührt.

§ 8 Sonstiges

e-ventteam weist darauf hin, dass Name und Anschrift des Kunden und der von ihm angemeldeten/genannten Personen sowie alle für die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten in automatisierten Dateien gespeichert, aber nicht ohne ausdrückliche Zustimmung der Berechtigten an Dritte, die in keiner Verbindung zu der Auftragsabwicklung stehen, weitergegeben werden.

Aufwendungen und Kosten für GEMA oder die Beantragung von behördlichen Genehmigungen, sonstige öffentlich-rechtliche Zahlungsverpflichtung und Veranstaltungs-versicherungen werden allein vom Kunden getragen. Die Anmeldungen und das Stellen von Anträgen bei einer Behörde erfolgen durch e-ventteam. Der Abschluss von Versicherungen (insbesondere Haftpflicht) obliegt allein dem Kunden.

§ 9 Schlussbestimmungen

Die Vertragsparteien vereinbaren strenge Vertraulichkeit über alle sich aus dem Geschäftsverkehr ergebenen Kenntnisse gegenüber Dritten, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

Sollten sich einzelne Bestimmungen oder Teile dieser Allgemeinen Auftrags- und Geschäftsbedingungen als nichtig oder unwirksam erweisen, so wird dadurch die Gültigkeit der Allgemeinen Auftrags- und Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in einem solchen Fall den Vertrag so anpassen, dass der mit dem nichtigen oder unwirksam gewordenen Teil angestrebte Zweck so weit wie möglich erreicht wird.

Als ausschließlicher Gerichtsstand wird Düsseldorf vereinbart, sofern keine gesetzlich zwingenden Gründe entgegenstehen.

Für sämtliche vertraglichen und vertragsähnlichen Beziehungen zwischen dem Kunden und e-ventteam, unabhängig von Veranstaltungs- oder Leistungsorten, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.